Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen – Windenergie
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, wie sie z. B. bei Versiegelung oder Straßenbau etc. anfallen, sind auch bei Errichtung von Windkraftanlagen zu entrichten. Sie werden i. R. ortsnah realisiert, und die Landnutzer haben darauf Einfluss. Davon scharf zu trennen, kommen in einigen Bundesländern (u.a. BB, NI etc.) Kompensationszahlungen (Ersatzgeld) für die „Beeinträchtigung der Landschaft“ hinzu. Nach dem Erlass der Landesregierung Brandenburg vom 10.3.2016 werden für jede zu errichtende Windkraftanlage für die „Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und der Erlebniswirksamkeit der Landschaft“ entsprechende Ersatzgelder an den „Naturschutzfonds Brandenburg“ gezahlt. So könnten für die Planungsregion z.B. „RPG Oderland-Spree“ etwa 30 – 50 Mio. € in den nächsten fünf bis zehn Jahren nach Verabschiedung des Regionalplanes von der Windindustrie gezahlt werden. Die dadurch geförderten Projekte sollten insbesondere die Akzeptanz der Windenergie bei den betroffenen Bürgern erhöhen. Die Tagung erläutert allen Beteiligten den Erlass, dessen Hintergründe, Ziele und Maßnahmen.
Referenten der Jahrestagung 2017 der Stiftung August Bier
Landnutzung, Landschaft, Erlebniswert der Landschaft | Prof. em. Dr. C. A. Baldamus |
Erlass (10.3.2016): Kompensation für Beeinträchtigung der Landschaft | Dr. F. Reichel |
Projektentscheidung der „Stiftung Naturschutzfonds Brandenburg“ | Dr. B. Schmidt-Ruhe |
Beitrag der Landnutzer | J. Geßner |
Sicht der Städte und Gemeinden | S. Kunze |
Sicht der Windindustrie | J.-H. Glahr |